Rat und Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
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Betreuung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Mit der geplanten Gesetzesänderung ab voraussichtlich Herbst 2024 können Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen elementaren Bildungseinrichtungen betreut werden – in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern.