Rat und Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Betreuung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Mit der geplanten Gesetzesänderung ab voraussichtlich Herbst 2024 können Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen elementaren Bildungseinrichtungen betreut werden – in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern.