Jugendliche

INTEGRATION WIEN

Schon 1984 begannen Eltern von behinderten Kindern den Kampf um die Integration ihrer Kinder in das tägliche Leben.

FINANZEN FÖRDERUNGEN

MINDESTSICHERUNG

Mit dem 18.Geburtstag gelten Jugendliche als Erwachsene. Für nicht arbeitsfähige Jugendliche ist ca. 4 Wochen vor ihrem 18.Geburtstag beim zuständigen Sozialamt der Antrag auf Mindestsicherung (früher Dauerleistung) zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu stellen.        Mehr siehe unter Erwachsene, Finanzen.

GESETZE RECHT VERSICHERUNG

SACHWALTERSCHAFT

Mit Erreichen des 18.Lebensjahres ist es notwendig, die „Geschäftsfähigkeit“ des Jugendlichen zu überprüfen.

Wenn der Jugendliche Tätigkeiten (Käufe, Abonnements, eigenmächtige Unterschriftsleistungen etc.) setzt, mit denen er sich selbst schaden kann, ist eine Sachwalterschaft unbedingt notwendig um den Jugendlichen vor ungewollten Folgen schützen zu können.

Sachwalter kann jede unbescholtene, am besten, dem zu besachwaltenden nahestehende Person, Eltern, Geschwister, Vertrauensperson werden. Ein diesbezüglicher Antrag ist sinnvollerweise vor Erreichen des 18.Lebensjahres beim zuständigen (Bezirks-) Pflegschaftsgericht zu stellen.

Ist der Jugendliche nicht unkontolliert, selbstschädigend aktiv und kann er unterschreiben, kann er nach Erklärung und mit Unterstützung durch Vertrauenspersonen kleine Verträge, wie Kontoeröffnung, Abhebung und Ähnliches selbst tätigen. Hier ist der UNTERSTÜTZTEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG eindeutig der Vorrang zu geben!

Für große Geschäftsfälle wie Erbschaften o.ä. ist ein Kollisionskurator – nur für die Abwicklung dieses Falles- zu bestellen. Dies kann eine Vertrauensperson des Betroffenen sein, die nicht von der Erbschaft betroffen ist.

Eine Vertretungsbefugnis für kleine Vorkommnisse des täglichen Lebens ist kostenpflichtig – wird vom Notar ausgestellt, ist aber nur dann notwendig, wenn der Jugendliche nicht unterschreiben kann!

 

LINK Broschüre Sachwalterrecht Justizministerium (LL)

Wissenswertes zur Sachwalterschaft (Broschüre)

 

FREIZEIT

FREIZEITASSISTENZ                                                                                                            Siehe Integration Wien

 

 

 

DISCO INTEGRATIV
jeden dritten Sonntag im Monat von 17h30 –
im Jugendzentrum Erdberg:

Im 3.Bezirk Ecke Schlachthausgasse/Baumgasse (Eingang Kleingasse)
gleich bei der U3 Schlachthausgasse und Straßenbahn
Nicht vergessen € 3,-  (für DJ, Betreuer und Jugendzentrum)

INTEGRATIVE BIG BAND
Gemeinsames Musizieren mit dem Team Allstars der Universität für Musik und darstellende Kunst
im Institut für Popularmusik 1030 Wien, Anton von Webern Platz 1, Raum F 0139 (mit Lift errreichbar)
Start: 8.3.2010 G E R H A R D !!!!

THEATER DELPHIN – INTEGRATIVES MUSIKTHEATER
Büro: 1120 Wien, Schlöglgasse 9/1
Info: Gabriele Weber 0664/5018164
Email: g.weber@theater-delphin.at
www.theater-delphin.at

ICH BIN O.K.
Kultur- und Bildungsverein der Menschen mit und ohne Behinderung
Leitung: Katalin Zanin
1010 Wien, Goethegasse 1
Tel/Fax: 01 5124306
Email: ichbinok@aon.at

CBMF – AKTIV
Club behinderter Menschen und ihrer Freunde
1020 Wien, Große Schiffgasse 30/1
Tel: 01 219 71 33
Fax: 01 219 71 33/DW 15
mail: office@cbmf.a
homepage: www.cbmf.at

Cafe CBMF
Adresse w.o.
Tel: 01 219 71 33/DW 17

CLUB 21
1090 Wien, Stadtbahnbogen 132
(gegenüber WIFI-Gebäude, Eingang Währinger Innengürtel)
Tel: 01 310 50 20
Fax: 01 310 50 20 16
email: club21@wiener.hilfswerk.at
homepage: www.wiener.hilfswerk.at

 

österreichweite Freizeitangebote

für Menschen mit Behinderung
Internet

www.dielebenshilfe.at