Geburt

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Vielen Dank!

Ihre Gerda Ressl

BESONDERE KINDER

Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem besonderen Kind! Willkommen in unserem Kreis von Eltern mit besonderen Kindern!

Diese haben die Aufgabe, die Menschlichkeit in die Gesellschaft zu bringen. Wir sind dazu aufgerufen, unsere Kinder dabei zu unterstützen.

 

Die Spezialmutter            (Von Edna Massimilla)

Die meisten Frauen werden durch Zufall Mutter, manche freiwillig, einige unter gesellschaftlichem Druck und ein paar aus reiner Gewohnheit. Dieses Jahr werden 100.000 Frauen Mütter behinderter Kinder werden.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, nach welchen Gesichtspunkten Mütter behinderter Kinder ausgewählt werden? Ich stelle mir Gott vor, wie er über der Erde schwebt und sich die Werkzeuge der Arterhaltung mit größter Sorgfalt und Überlegenheit aussucht. Er beobachtet genau und gibt dann seinen Engeln Anweisungen für das riesige Hauptbuch. „Armstrong Beth: Sohn, Schutzheiliger Matthias“, „Forest Majorie: Tochter, Schutzheilige: Cäcilie“, Rutledge Carrie: Zwillinge, Schutzheilige? – Gebt ihnen Gerard, der ist es gewohnt, dass geflucht wird.“

Schließlich nennt er dem Engel einen Namen und sagt lächelnd: „Der gebe ich ein behindertes Kind.“ Der Engel wird neugierig: „Warum gerade ihr, o Herr, sie ist doch so glücklich?“ „Eben deswegen“ sagt Gott lächelnd. „Kann ich einem behinderten Kind eine Mutter geben, die das Lachen nicht kennt? Das wäre doch grausam!“ „Aber hat sie denn die nötige Geduld?“ fragt der Engel. „Ich will nicht, dass sie zu viel Geduld hat, sonst ertrinkt sie in einem Meer von Selbstmitleid und Verzweiflung. Wenn der anfängliche Schock und Zorn erst abgeklungen sind, wird sie es tadellos schaffen. Ich habe sie heute beobachtet. Sie hat den Sinn für Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die bei Müttern so selten und so nötig sind. Verstehst du: Das Kind, das ich ihr schenken werde, wird in seiner eigenen Welt leben. Und sie muß es zwingen, in ihrer zu leben – das wird nicht leicht werden.“ „Aber Herr, soviel ich weiß, glaubt sie nichteinmal an dich.“ Gott lächelte. „Das macht nichts, das bringe ich schon in Ordnung. Nein, sie ist hervorragend geeignet. Sie hat genügend Egoismus.“ Der Engel ringt nach Luft. „Egoismus? Ist das denn eine Tugend?“ Gott nickt. „Wenn sie sich nicht gelegentlich von dem Kind trennen kann, wird sie das nicht überstehen. Diese Frau ist es, die ich mit einem nicht ganz vollkommenen Kind beschenken werde. Sie weiß es zwar noch nicht, aber sie ist zu beneiden. Nie wird sie ein gesprochenes Wort als Selbstverständlichkeit hinnehmen.

Nie einen Schritt als etwas Alltägliches. Wenn ihr Kind zum ersten Mal Mama sagt, wird ihr klar sein, dass sie ein Wunder erlebt. Wenn sie ihrem blinden Kind einen Sonnenuntergang schildert, wird sie ihn so sehen, wie nur wenige Menschen meine Schöpfung jemals sehen. Ich werde ihr erlauben, alles deutlich zu erkennen, was auch ich erkenne: Unwissenheit, Grausamkeit, Vorurteile – und ich wrde ihr erlauben, sich darüber zu erheben. Sie wird niemals allein sein. Ich werde bei ihr sein, jeden Tag ihres Lebens, jede einzelne Minute, weil sie meine Arbeit ebenso sicher tut, als sei sie hier neben mir.“ „Und was bekommt sie für einen Schutzheiligen?“ fragt der Engel mit gezückter Feder. Da lächelt Gott: „Ein Spiegel wird genügen.“

 

Nehmen Sie die Herausforderung an! Sie lernen Werte kennen, die Ihnen bisher vielleicht fremd waren.

ENTWICKLUNGSDIAGNOSTIK

Beratung durch das BUNDESSOZIALAMT:

Ziel ist eine professionelle Unterstützung der Familien, um die bestmögliche Förderung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu erreichen.
www.bundessozialamt.gv.at

BEFUND

Wichtigste Information für sie als Eltern ist der Erstbefund über den Gesundheitszustand Ihres Kindes! Es ist Patientenrecht, diesen Befund zu verlangen. Dieser muss Ihnen vom Spital ausgehändigt werden. Jede medizinische Komplikation muss belegt werden.

Verlangen Sie ein informatives Beratungsgespräch bei der Sozialarbeiterin des Spitals. Fragen Sie nach Frühförderung, Diätassistentin, mobilen Kinderkrankenschwestern und Ambulatorien. Verlangen Sie diesbezügliche Verordnungen im Spital, später beim Kinder- bzw.Hausarzt.

Wichtig: Befunde und Dokumente immer mitnehmen. Geben Sie nur Kopien, niemals Originale aus der Hand!!!

 

FRÜHFÖRDERUNG

Wenn Ihr Kind zu früh zur Welt gekommen ist, spricht man von einem „Frühchen“.

Auch wenn Sie im Spital nicht darauf aufmerksam gemacht worden sind, ist es dringend notwendig, daß Sie sich um Frühförderung kümmern. Verlieren Sie keinen Tag, nutzen Sie die Chance Ihr Kind zu fördern,  auch wenn Ihr Kinderarzt sagt, dass das Kind in seiner Entwicklung später dran ist als andere Kinder im gleichen Alter.

Durch gezielte Förderung kann die Arbeit geschädigter Zellen von anderen Gehirnzellen übernommen werden. Daher sollte so früh wie möglich Frühförderung in Anspruch genommen werden.

Ziel ist die bestmögliche Förderung der Entwicklung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern ab der Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten, bei sinnesbehinderten Kindern bis zum Schuleintritt. Dies soll durch Begleiten, Beraten und Unterstützen der Eltern, durch spielerisch fördernde Beschäftigung mit dem Kind unter Mitarbeit der Eltern mit einer Fachkraft erreicht werden.

Frühförderung fördert alle Wahrnehmungsbereiche Ihres Kindes (Sehen, Hören, Fühlen und Tasten, Schmecken und Riechen). Sie regt zu Körpererfahrung und der Entwicklung fein- und grobmotorischer Fertigkeiten an. Sie fördert die Kommunikation, Sprache und geistigen Fähigkeiten. Sie gibt Hilfestellung beim Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten. Sie bereitet Ihr Kind auf den Eintritt in den Kindergarten und bei sinnesbehinderten Kindern auch auf den Eintritt in die Schule vor.

Frühförderung informiert und berät Sie als Eltern bei medizinischen, pädagogischen, finanziellen und rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Behinderung Ihres Kindes. Sie gibt Tipps zur Gestaltung des Umfeldes und der Auswahl geeigneter Spielmaterialien. Sie begleitet und unterstützt Sie bei der Auswahl des Kindergartens und bei sinnesbehinderten Kindern auch bei der Auswahl der Schule.

Voraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in Niederösterreich, Ärztliches Gutachten durch Frühförderstellen, ärztliche Verordnung durch Ambulatorien.

Frühförderung wird von privaten Organisationen in Frühförderstellen und Ambulatorien angeboten. Sie findet entweder zu Hause (Hausfrühförderung) oder in der Einrichtung (ambulante Frühförderung) statt.

 

FRÜHFÖRDERSTELLEN

Verein Contrast   für sehgeschädigte Kinder
(zuständig im gesamten Bundesgebiet)
1020 Wien, Wittelsbachstraße 5  Tel: 01/729 45 65

In den Verwaltungsbezirken Amstetten, Waidhofen/Ybbs und Scheibbs wird sehfrühförderung auch angeboten vom
Konventhospital der barmherzigen Brüder Linz
4014 Linz, Seilerstätte 2  Tel: 0732/7879-1300 od. 1331

Krems NÖ Hilfswerk
3500 Krems, Karl-Eybl-Gasse 1  Tel: 02732/78690-14 od. 15

Für:Krems/Donau (Stadt und Land), Horn, Gmünd (südlicher Teil des Verwaltunsbezirkes), Melk (nördlich der Donau), St.Pölten (Stadt und Land: für hörbehinderte Kinder), Lilienfeld (für hörbehinderte Kinder)

Baden  NÖ Hilfswerk
2500 Baden, Helenenstraße 5  Tel: 02252/209112

Für: Baden, Mödling, Wien-Umgebung-Schwechat, Bruck/Leitha.

Tulln  Lebenshilfe NÖ
3430 Tulln, Frauenhofstraße 1-3  Tel: 0676/66 91 138

Für: Tulln, Hollabrunn, Wien-Umgebung-West

Gänserndorf Lebenshilfe NÖ
2243 Matzen, Feilbachstraße 3  Tel: 0664/110 35 41

Für: Gänserndorf/Mistelbach

Rogatsboden/Scheibbs Lebenshilfe NÖ
3270 Scheibbs, Bahnhofplatz 1   Tel: 0676/669 11 40

Für: Scheibbs, Melk (südlich der Donau)

Klosterneuburg  Kindersozialdienste St.Martin
3400 Klosterneuburg, Martinstraße 40  Tel: 02243/32 289

 

AMBULATORIEN

Vereinigung zugunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher

Amstetten
3300 Amstetten, Anton Schwarz-Straße 10
Tel: 07472/25690

Für: Amstetten, Waidhofen /Ybbs

Mistelbach
2130 Mistelbach, Pater Helde-Straße 10
Tel: 02572/3740 od.3741

Für: Mistelbach, Korneuburg

Wr.Neustadt
2700  Wr.Neustadt, Ungargasse 31
Tel: 02622/27569 od. 29186

Für: Wr.Neustadt (Stand und Land), Neunkirchen

 

Verein Diagnose und Behandlungszentrum für behinderte Kinder und Jugendliche

Sonnenschein
3100 St.Pölten, Birkengasse 53
Tel: 02742/75840

Für: St.Pölten (Stadt und Land, nicht für hörbehinderte Kinder),  Lilienfeld (nicht für hörbehinderte Kinder), siehe dazu Frühförderstelle Krems.

 

Verein für ganzheitliche Förderung

Zwettl
3910 Zwettl, Propstei 44
Tel: 02822/51347

Für: Zwettl, Gmünd (nördlicher Teil des Verwaltungsbezirkes)

 

Verein Haus der Zuversicht

Waidhofen/Thaya
3830 Waidhofen/Thaya, Badgasse 5
Tel: 02842/53706

 

Weitere Auskünfte:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sozialhilfe
3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14
Tel: 02742/9005-16341